Rutschhemmung
Spezialfliesen mit unterschiedlich stark profilierter oder rauher Oberfläche zur Erzielung Rutsch hemmender Eigenschaften eines Belages (Unfallverhütung). Die Unfallversicherer schreiben Fliesen für Fußböden in Arbeitsräumen und –bereichen mit erhöhter Rutschgefahr sowie für Barfußbereiche vor.
Die in diesen Bereichen zu verwendenden Fliesen müssen den vorgeschriebenen Grad der Rutschhemmung aufweisen (Nachweis durch den Hersteller).
Man unterscheidet im gewerblichen Bereich Bewertungsgruppen zwischen R9 und R13. Dabei muss eine Prüfperson mit Schutzschuhen auf einer schiefen Ebene stehen und gehen. Als Gleitmittel wird Öl auf die Fläche aufgetragen. Der Neigungswinkel der zu testenden Fläche ist größer, je höher die R-Gruppe ist.
Beim Barfußbereich in Schwimmbädern und in Reinigungsbereichen von Sportstätten unterscheidet man zwischen den Gruppen A, B und C. Auch hier wird die Rutschsicherheit mittels einer Prüfperson auf schiefer Ebene ermittelt. Als Gleitmittel wird hier seifenhaltiges Wasser verwendet.